Allgemeine Verkaufsbedingungen GOX GmbH
1. Vorbemerkungen
a) Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Lieferungen von der GOX GmbH, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
b) Enthalten die Erklärungen des Kunden abweichende Regelungen, so sind diese nur wirksam, wenn sie von der GOX GmbH schriftlich bestätigt wurden.
2. Preise
a) Die angegebenen Preise gelten ab Werk Neu-Ulm ausschließlich Versandkosten.
b) Die Preise erhöhen sich um die jeweils gültige Umsatzsteuer.
3. Zahlungsbedingungen
a) Rechnungen sind – sofern nichts anderes vereinbart – sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
b) Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er eine Entgeltforderung nicht innerhalb von 20 Tagen nach Fälligkeit zahlt.
c) Bei Zahlungsverzug ist GOX berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen (5 % Verbraucher / 8 % Unternehmer).
d) GOX darf Lieferungen einstellen oder nur gegen Barzahlung ausführen.
e) Aufrechnung/Zahlungsverweigerung nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.
4. Eigentumsvorbehalt
a) Ware bleibt bis vollständiger Zahlung Eigentum der GOX GmbH.
b) Mit Zahlung geht Eigentum automatisch auf den Kunden über.
c) Pfändungen/Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Der Kunde muss bei Zugriffen Dritter sofort informieren.
5. Lieferung
a) Versand auf Gefahr und Rechnung des Kunden.
b) GOX wählt wirtschaftlichste Versandart. Wunschversand gegen Mehrkosten. Teillieferungen möglich.
6. Betriebssicherheit
Haftung ausgeschlossen bei unsachgemäßem Gebrauch oder Manipulation an gelieferten Behältern.
7. Beanstandungspflicht
Mängel oder Verluste sofort nach Lieferung schriftlich melden – sonst Verlust der Gewährleistungsrechte.
8. Gewährleistung und Haftung
a) Maßgeblich ist das verkaufte Produkt mit vereinbarten Merkmalen.
b) Nacherfüllungspflicht: 2 Jahre Verbraucher, 1 Jahr Unternehmer. Nach 2 Fehlschlägen: Rücktritt/Minderung möglich.
c) Haftung auf unmittelbare Schäden beschränkt.
d) Keine Haftung für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.
e) Keine Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit, wenn keine Hauptpflicht verletzt.
9. Weiterverkäufe
Nur originalverpackte Arzneimittel dürfen weitergegeben werden. Keine Teilmengen.
10. Unabwendbare Ereignisse
Liefer- und Abnahmeverpflichtungen ruhen bei höherer Gewalt oder behördlichen Maßnahmen.
11. Mengenermittlung
Mengenangaben basieren auf 20 °C / 1 bar. Füllmenge abhängig vom Kompressibilitätsfaktor des Gases.
12. Lieferung durch Dritte
GOX darf Drittanbieter zur Vertragserfüllung einsetzen. Kundenrechte bleiben unberührt.
13. Erfüllungsort
Lieferung: jeweilige Versandstelle. Zahlung: Neu-Ulm.
14. Anwendung deutschen Rechts
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch bei Vertragspartnern im Ausland.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand: 89231 Neu-Ulm, soweit nach § 38 ZPO zulässig.
16. Verbindlichkeit des Vertrages
Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen.
Stand: 01.01.2003
GOX GmbHBöttgerstraße 4
89231 Neu-Ulm
Deutschland
