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AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen GOX GmbH

1. Vorbemerkungen

a) Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Lieferungen von der GOX GmbH, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

b) Enthalten die Erklärungen des Kunden abweichende Regelungen, so sind diese nur wirksam, wenn sie von der GOX GmbH schriftlich bestätigt wurden.

2. Preise

a) Die angegebenen Preise gelten ab Werk Neu-Ulm ausschließlich Versandkosten.

b) Die Preise erhöhen sich um die jeweils gültige Umsatzsteuer.

3. Zahlungsbedingungen

a) Rechnungen sind – sofern nichts anderes vereinbart – sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Zahlungen gelten nur dann als rechtzeitig erbracht, wenn die GOX GmbH darüber am Fälligkeitstag verfügen kann.

b) Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er eine Entgeltforderung nicht innerhalb von 20 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt.

c) Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist die GOX GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% bei Verbrauchern und 8% bei Unternehmen, über dem zur Zeit geltenden Basissatz der Deutschen Bundesbank geltend zu machen. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass der GOX GmbH ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder der Schaden wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Die GOX GmbH ist berechtigt, für Mahnungen kostendeckende Mahngebühren zu berechnen.

d) Bei Zahlungsverzug hat die GOX GmbH, solange dieser nicht beseitigt ist, das Recht, die Lieferungen einzustellen oder nur gegen sofortige Barzahlung zu liefern.

e) Der Kunde kann gegen die GOX GmbH Ansprüche nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder durch rechtskräftigen Titel festgestellt ist.

4. Eigentumsvorbehalt

a) Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, aus der Geschäftsverbindung resultierender Forderungen Eigentum der GOX GmbH.

b) Mit Bezahlung der Forderung geht das Sicherungseigentum ohne weiteres auf den Kunden über.

c) Andere Verfügungen (z.B. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen) sind unzulässig. Der Kunde ist verpflichtet, der GOX GmbH von einem Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich zu benachrichtigen und den Dritten auf das Eigentum der GOX GmbH hinzuweisen.

5. Lieferung

a) Der Versand unserer Produkte erfolgt auf Rechnung und auf Gefahr des Kunden.

b) Wir behalten uns die Wahl des wirtschaftlichsten Versandweges vor. Wünscht der Käufer eine bestimmte Versandart, so berechnen wir die dadurch entstandenen Mehrkosten. Der Verkäufer ist zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt.

6. Betriebssicherheit

Von der Haftung ausgeschlossen sind alle Schäden, die der Kunde durch verbotswidrige Inbetriebnahme oder fehlerhafte, gewaltsame oder nachlässige Behandlung verursacht hat. Vom Kunden dürfen Veränderungen an den gelieferten Behältern nicht vorgenommen werden, da hierdurch die Betriebssicherheit gefährdet werden kann.

7. Beanstandungspflicht

Einwendungen wegen offensichtlicher Mängel der Beschaffenheit von gelieferten Produkten, wegen deren Verlust oder wegen offensichtlicher Fehler in Rechnungen sind der GOX GmbH unverzüglich nach Eintreffen der Ware bzw. der Rechnung schriftlich anzuzeigen. Eine Nichtanzeige führt zum Verlust der unter 8. aufgeführten Rechte.

8. Gewährleistung und Haftung

a) Vertragsgegenstand ist ausschließlich das verkaufte Produkt mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck.

b) Soweit der Kunde der GOX GmbH an neuen Liefergegenständen oder Teilen davon, als Verbraucher innerhalb von zwei Jahren oder als Unternehmer innerhalb eines Jahres Mängel nachweist, so steht ihm ein Nacherfüllungsanspruch zu. Ein Mangel liegt insbesondere dann vor, wenn der Liefergegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Sollten mehr als zwei Nacherfüllungsversuche fehlschlagen, hat der Kunde das Recht, die Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen.

c) Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden wegen nicht vertragsgemäßer Lieferung und Verletzung sonstiger Pflichten (vertraglicher Nebenpflichten) sind auf die unmittelbaren Schäden, also die durch die Verletzungshandlung am betroffenen Rechtsgut selbst verursachte Beeinträchtigung, begrenzt.

d) Der Schadensersatzanspruch des Kunden ist ausgeschlossen, soweit er mittelbare Schäden, insbesondere Vermögensfolgeschäden, z.B. entgangener Gewinn, Erwerbs- und Nutzungsausfall, ersetzt verlangt.

e) Der Schadensersatzanspruch des Kunden ist auch ausgeschlossen, soweit der Schaden auf einfacher Fahrlässigkeit der GOX GmbH beruht und wesentliche Vertragspflichten nicht verletzt worden sind.

9. Weiterverkäufe

Arzneimittel und sonstige Produkte des Verkäufers dürfen nur in den unveränderten Originalverpackungen und nicht in Teilmengen angeboten, verkauft oder abgegeben werden.

10. Unabwendbare Ereignisse

Bei höherer Gewalt und anderen unverschuldeten Ereignissen, wie z. B. Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen und amtlichen Verfügungen, ruhen die Liefer- und Abnahmeverpflichtungen solange und soweit solche Hindernisse bestehen.

11. Mengenermittlung

Mengenabgaben in Liter beziehen sich auf einen Gaszustand von 20 °C und 1 bar. Dabei ist die Füllmenge der Behälter abhängig vom Kompressibilitätsfaktor der Gase (physikalisches Verhalten der Gase unter Druck).

12. Lieferung durch Dritte

Die GOX GmbH kann die Lieferungs- und Leistungsverpflichtungen auch durch Dritte ausführen lassen, ohne dass dadurch die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber der GOX GmbH berührt werden.

13. Erfüllungsort

Erfüllungsort für Lieferungen ist die jeweilige Versandstelle der Ware, für die Zahlung Neu-Ulm.

14. Anwendung deutschen Rechts

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der GOX GmbH und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens (CISG) und zwar auch dann, wenn der Vertragspartner seinen Sitz im Ausland hat.

15. Gerichtsstand

Soweit nach § 38 ZPO zulässig, gilt als Gerichtsstand 89231 Neu-Ulm vereinbart.

16. Verbindlichkeit des Vertrages

Die rechtliche Unwirksamkeit einer der vorstehenden Klauseln und/oder einer Bestimmung der Liefervereinbarung lässt die Wirksamkeit der Bestimmungen der Liefervereinbarung im Übrigen unberührt.

Stand: 01.01.2003

GOX GmbH
Böttgerstraße 4
89231 Neu-Ulm
Deutschland


Kontakt

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E-Mail:info@gox.de